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Produkt zum Begriff Tarifvertrag:


  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)
    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst , Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023 Vorteile auf einen Blick: Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023 Für Nichtjuristen verständlich Praxisnah Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen. Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt. Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online« Die Autoren: Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231214, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentar##, Autoren: Görg, Axel~Guth, Martin, Auflage: 23010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 500, Keyword: Personalrat, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~TVÖD - Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 115, Höhe: 30, Gewicht: 600, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2250401, Vorgänger EAN: 9783766371041 9783766367563 9783766365200 9783766363558 9783766362018, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0070, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 486346

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  • Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen?

    Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen? Ja, grundsätzlich können Arbeitgeber nicht einseitig vom Tarifvertrag abweichen. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Wenn ein Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen möchte, muss dies in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines individuellen Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. In solchen Fällen müssen die abweichenden Regelungen mindestens so günstig sein wie die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Einhaltung des Tarifvertrags einfordern.

  • Was wird im Tarifvertrag festgelegt?

    Im Tarifvertrag werden die Arbeitsbedingungen und -zeiten, die Löhne und Gehälter, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sowie weitere Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge festgelegt. Er regelt also die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen. Der Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gilt dann für alle Beschäftigten, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Er schafft somit eine verbindliche Grundlage für die Arbeitsbeziehungen in einem bestimmten Bereich.

  • Wann gilt der Tarifvertrag?

    Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Er regelt unter anderem Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Löhne und Gehälter. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und muss von Arbeitgebern eingehalten werden. Er gilt für einen bestimmten Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist, und kann durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verlängert oder geändert werden. Wann genau der Tarifvertrag in Kraft tritt, hängt von den jeweiligen Regelungen im Vertrag ab.

  • Tarifvertrag oder individuelle Gehaltsverhandlung?

    Die Entscheidung zwischen einem Tarifvertrag und individuellen Gehaltsverhandlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Tarifvertrag bietet in der Regel eine gewisse Sicherheit und Transparenz, da die Gehälter und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf festgelegt sind. Individuelle Gehaltsverhandlungen können hingegen die Möglichkeit bieten, ein höheres Gehalt auszuhandeln, jedoch besteht auch das Risiko, dass die Verhandlungen nicht erfolgreich sind. Letztendlich sollte die Entscheidung von den persönlichen Präferenzen und Zielen abhängen.

Ähnliche Suchbegriffe für Tarifvertrag:


  • Wie wird ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich?

    Ein Tarifvertrag wird allgemeinverbindlich, wenn er von einer Mehrheit der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in einer bestimmten Branche oder Region unterzeichnet wird. Anschließend muss der Tarifvertrag von der zuständigen Behörde, meistens dem Arbeitsministerium, für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag dann für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Branche oder Region verbindlich ist, auch für diejenigen, die nicht Mitglied in den unterzeichnenden Verbänden sind. Die Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt in der Regel, um faire Arbeitsbedingungen und Löhne in einer Branche oder Region sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

  • Warum ist ein Tarifvertrag wichtig?

    Ein Tarifvertrag ist wichtig, da er die Arbeitsbedingungen und -rechte der Arbeitnehmer*innen regelt und somit für faire und gerechte Arbeitsverhältnisse sorgt. Er schützt die Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung und unfairen Praktiken seitens der Arbeitgeber. Durch Tarifverträge werden Mindestlöhne festgelegt, Arbeitszeiten geregelt und Urlaubsansprüche definiert. Zudem stärkt ein Tarifvertrag die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer*innen gegenüber den Arbeitgebern und trägt somit zur sozialen Gerechtigkeit bei. Insgesamt fördert ein Tarifvertrag eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung für alle Beteiligten.

  • Wann kommt ein Tarifvertrag zustande?

    Ein Tarifvertrag kommt zustande, wenn sich eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband auf gemeinsame Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Betrieb einigen. Die Verhandlungen werden in der Regel von beiden Seiten geführt und können einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald eine Einigung erzielt wird, wird der Tarifvertrag schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Er tritt dann in Kraft und regelt die Arbeitsbedingungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Wann bin ich an den Tarifvertrag gebunden?

    Du bist an den Tarifvertrag gebunden, wenn dein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall gilt der Tarifvertrag automatisch für dich. Wenn dein Arbeitgeber nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, kannst du trotzdem an den Tarifvertrag gebunden sein, wenn dein Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist oder wenn du persönlich in den Tarifvertrag eingewilligt hast. Es ist wichtig zu wissen, dass Tarifverträge nur für bestimmte Branchen oder Berufe gelten und nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend sind. Wenn du unsicher bist, ob du an einen Tarifvertrag gebunden bist, solltest du dich an deine Gewerkschaft oder an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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